Nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO Fünfter Teil, Vierter Abschnitt, Erster Titel) sind Ortsbeiräte ehrenamtlich tätig (§ 82.2).
Absatz 3 lautet:
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden.
Die Veröffentlichung der Protokolle der Ortsbeiratssitzungen auf privaten Webseiten (und als solche gilt unsere hier) ist lt. Gemeinde Weimar nicht zulässig (Mitteilungsblatt Mai 2015). Mit Zustimmung des Ortsbeirates ist eine Veröffentlichung auf der Internetplattform der Gemeinde Weimar prinzipiell möglich, derzeit (Stand Dez 2018) nehmen einige Ortsteile diese Gelegenheit wahr, darunter auch Niederwalgern. Die Protokolle finden Sie hier.
In der letzten Kommunalwahl im Jahre 2021 wurde der aktuelle Ortsbeirat gewählt. Entsprechend der Einwohnerzahl des Ortes ist er mit sieben Mitgliedern besetzt.
Die aktuellen Mitglieder des Ortsbeirates und aktuelle Informationen finden Sie unter Ortsbeirat Niederwalgern (waljern.de)
Stand: 2021