Niederwalgern
Niederwalgern

Ortsgericht Niederwalgern

Die offizielle Bezeichnung ist Ortsgericht Weimar (Lahn) II, zuständig für die Ortsteile Argenstein, Kehna, Niederwalgern, Roth, Stedebach, Wenkbach und Wolfshausen.

 

Ortsgerichtsvorsteher ist Reiner Sauer, Am Heier 35, Roth.

Seine Sprechzeiten sind jeweils montags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr. Um Voranmeldung unter 06426/6929 bzw. per Mail unter reinerchrista(-at-)t-online wird gebeten.

 

Wann kann ein Bürger sich ans Ortsgericht wenden?

Ein wichtiger Arbeitsbereich des Ortsgerichtes sind Grundbuchangelegenheiten. Hier können Unterschriften (auch in anderen Rechtszusammenhängen, z.B. Vereinsrecht, Kirchenaustritte usw.) beglaubigt werden.

Ferner können sich Bürger an das Ortsgericht wenden, um den Wert von Immobilien schätzen zu lassen.

 

Das Hessische Justizministerium rät dazu, sich an die Ortsgerichte zu wenden, um Kosten zu sparen. Die Gebührensätze der Ortsgerichte liegen unter denen der Notare.

seit September 2014

Druckversion | Sitemap
© Unser-Niederwalgern